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   BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 46.89   

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BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 46.89 (https://dejure.org/1990,520)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1990 - 9 C 46.89 (https://dejure.org/1990,520)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1990 - 9 C 46.89 (https://dejure.org/1990,520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Übergriffe privater Dritter - Hinnahme des Staates von Übergriffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 44
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BVerwG, 16.08.1993 - 9 C 7.93

    Asylverfahren - Familienasyl - Verfolgung - Gefahrenprognose - Mittelbare

    ln Übereinstimmung damit hat das Bundesverwaltungsgericht es auch in seiner bisherigen Rechtsprechung als Kriterium für die Zurechnung der Entführung syrisch-orthodoxer Frauen durch moslemische Männer an den türkischen Staat bezeichnet, ob der türkische Staat die jenigen Mittel einsetzt, die er "allgemein zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung bereithält" (Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - A 12 S 1416/90

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung für

    Davon könnte nur gesprochen werden, wenn diesem speziellen Personenkreis infolge genereller tatenloser Hinnahme gerade von Entführungen der sowohl Muslimen als auch Christen allgemein gewährte Schutz vorenthalten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.8.1990, a.a.O., Urteil vom 24.7.1990 - 9 C 46.89 -).

    Denn auch bei unterstellten vereinzelten Übergriffen fehlte es jedenfalls an der Zurechenbarkeit gegenüber dem türkischen Staat, auch wenn dieser nicht in der Lage sein sollte, einen völlig lückenlosen Schutz zu gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.3.1990 - 9 C 14.89 - Urteil vom 24.7.1990 - 9 C 46.89 - Urteil vom 6.10.1987, Buchholz a.a.O. Nr. 71; Urteil des Senats vom 27.4.1989; a.a.O.; Hess. VGH, Urteil vom 4.12.1989 - 12 UE 63/86 -).

    Vielmehr werden Übergriffe islamischer Landsleute von den türkischen Sicherheitsbehörden ggf. als Straftat verfolgt (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 25.10.1990; Auswärtiges Amt, vom 12.3.1990 an VG Oldenburg; Auswärtiges Amt, vom 18.10.1989; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.7.1990 - 9 C 46/89 -).

    Davon könnte nur gesprochen werden, wenn diesem speziellen Personenkreis infolge genereller tatenloser Hinnahme gerade von Entführungen der sowohl Muslimen als auch Christen allgemein gewährte Schutz vorenthalten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.8.1990, - 9 C 102.89 -, Urteil vom 24.7.1990 - 9 C 46.89 -).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Anders als auf dem Gebiet der allgemeinen öffentlichen Sicherheit und Ordnung, auf dem sich der Staat darauf beschränken kann, diejenigen Mittel einzusetzen, die er allgemein zur Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung bereithält (vgl. Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 130), hat der türkische Staat innerhalb der auf Befehl und Gehorsam aufgebauten Streitkräfte gegenüber Angehörigen einer christlichen Minderheit asylrechtlich eine Garantenstellung, kraft derer er für Vorkommnisse in der Armee verantwortlich ist.
  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 2.91

    Allgemeine Voraussetzungen einer Aufklärungsrüge - Zumutbarkeit einer Verleugnung

    Die gerügte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - liegt nicht vor.

    Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßnahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon darin begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen.

    Eine Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) verbindet sich auch nicht mit der Feststellung des Berufungsgerichts, der türkische Staat sei vor allem in den Siedlungsgebieten der Jeziden "im allgemeinen nicht in der Lage (...), das staatliche Gewaltmonopol insbesondere gegen die Großgrundbesitzer (Agas), aber auch sonst gegen Angehörige der muslimischen Bevölkerungsmehrheit" zum Schutz der Jeziden durchzusetzen.

    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) läßt jedenfalls den in dieser Entscheidung nicht behandelten Problemkreis "effektive Gebietsgewalt des Staates" unberührt.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 17.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Die gerügte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - liegt nicht vor.

    Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßnahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen.

    Eine Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) verbindet sich auch nicht mit der Feststellung des Berufungsgerichts, der türkische Staat sei vor allem in den Siedlungsgebieten der Jeziden "im allgemeinen nicht in der Lage (...), das staatliche Gewaltmonopol insbesondere gegen die Großgrundbesitzer (Agas), aber auch sonst gegen Angehörige der muslimischen Bevölkerungsmehrheit" zum Schutz der Jeziden durchzusetzen.

    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) läßt jedenfalls den in dieser Entscheidung nicht behandelten Problemkreis "effektive Gebietsgewalt des Staates" unberührt.

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 278.90

    Darlegungsanforderungen an die Rüge unzureichender Sachaufklärung - Zumutbarkeit

    Die gerügte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - liegt nicht vor.

    Es ist vielmehr in seinem - in Bezug genommenen (UA S. 19) - Urteil vom 17. Mai 1990 - A 12 S 533/89 - in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßnahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen.

    Eine Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) verbindet sich auch nicht mit der - im Urteil vom 17. Mai 1990 (a.a.O.) getroffenen Feststellung des Berufungsgerichts, der türkische Staat sei vor allem in den Siedlungsgebieten der Jeziden.

    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) läßt jedenfalls den in dieser Entscheidung nicht behandelten Problemkreis "effektive Gebietsgewalt des Staates" unberührt.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 20.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Die gerügte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - liegt nicht vor.

    Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßnahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen.

    Eine Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) verbindet sich auch nicht mit der Feststellung des Berufungsgerichts, der türkische Staat sei vor allem in den Siedlungsgebieten der Jeziden "im allgemeinen nicht in der Lage (...), das staatliche Gewaltmonopol insbesondere gegen die Großgrundbesitzer (Agas), aber auch sonst gegen Angehörige der muslimischen Bevölkerungsmehrheit" zum Schutz der Jeziden durchzusetzen.

    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) läßt jedenfalls den in dieser Entscheidung nicht behandelten Problemkreis "effektive Gebietsgewalt des Staates" unberührt.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 50.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verleugnung seiner religiösen

    Die gerügte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - liegt nicht vor.

    Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßmahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen.

    Eine Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) verbindet sich auch nicht mit der Feststellung des Berufungsgerichts, der türkische Staat sei vor allem in den Siedlungsgebieten der Jeziden.

    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) läßt jedenfalls den in dieser Entscheidung nicht behandelten Problemkreis "effektive Gebietsgewalt, des Staates" unberührt.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 15.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Die gerügte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - liegt nicht vor.

    Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßnahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen.

    Eine Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) verbindet sich auch nicht mit der Feststellung des Berufungsgerichts, der türkische Staat sei vor allem in den Siedlungsgebieten der Jeziden "im allgemeinen nicht in der Lage (...), das staatliche Gewaltmonopol insbesondere gegen die Großgrundbesitzer (Agas), aber auch sonst gegen Angehörige der muslimischen Bevölkerungsmehrheit" zum Schutz der Jeziden durchzusetzen.

    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) läßt jedenfalls den in dieser Entscheidung nicht behandelten Problemkreis "effektive Gebietsgewalt des Staates" unberührt.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 13.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Die gerügte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - liegt nicht vor.

    Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßnahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen.

    Eine Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) verbindet sich auch nicht mit der Feststellung des Berufungsgerichts, der türkische Staat sei vor allem in den Siedlungsgebieten der Jeziden "im allgemeinen nicht in der Lage (...), das staatliche Gewaltmonopol insbesondere gegen die Großgrundbesitzer (Agas), aber auch sonst gegen Angehörige der muslimischen Bevölkerungsmehrheit" zum Schutz der Jeziden durchzusetzen.

    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) läßt jedenfalls den in dieser Entscheidung nicht behandelten Problemkreis "effektive Gebietsgewalt des Staates" unberührt.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 306.90

    Darlegung einer Aufklärungsrüge - Vorliegen einer dem Staat zurechenbaren

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 12.91

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 16.05.1991 - 9 B 303.90

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht - Verleugnung der

  • BVerwG, 01.02.1991 - 9 B 14.91

    Rüge unzureichender Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht - Darlegung eines

  • BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer

  • BVerwG, 01.02.1991 - 9 B 16.91

    Rüge unzureichender Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht - Darlegung eines

  • BVerwG, 01.02.1991 - 9 B 308.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 291.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer

  • BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 292.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer

  • BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 289.90

    Anforderungen an den Inhalt einer Aufklärungsrüge - Anforderungen an den Inhalt

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 285.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 282.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 284.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 288.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 286.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer

  • BVerwG, 22.01.1991 - 9 B 283.90

    Darlegungsanforderungen an die Rüge unzureichender Sachaufklärung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 14.02.1991 - 9 B 273.90

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer

  • BVerwG, 23.01.1991 - 9 B 287.90

    Anforderungen an den Inhalt einer Aufklärungsrüge - Anforderungen an den Inhalt

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90

    Zum Verhältnis zwischen dem Bestehen einer inländischen Fluchtalternative und

  • BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 8.93

    Pflicht zur Anerkennung einer Person als asylberechtigt - Voraussetzungen für die

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1992 - A 12 S 762/90

    Feststellung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 2 Nr 1 unabhängig von

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90

    Zur Frage der Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1991 - A 12 S 1559/90

    Zur Einschätzung der Situation für syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1789/90

    Zur Situation der syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1993 - A 12 S 1380/91

    Bejahung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 1 im Falle des Familienasyls

  • VGH Hessen, 01.11.1993 - 12 UE 680/93

    Christinnen in der Türkei: Beachtung familiären Zusammenlebens im Rahmen der

  • VGH Hessen, 13.11.1995 - 12 UE 2014/95

    "Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen

  • VGH Hessen, 21.03.1994 - 12 UE 2145/90

    Zum Bestehen einer inländischen Fluchtalternative für Tamilen auf Sri Lanka

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.1991 - A 12 S 635/89

    Asylrecht für türkische Jeziden

  • BVerwG, 03.12.1993 - 9 C 450.93

    Verfahren zur Anerkennung der Asylberechtigung einer türkischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 31.01.2002 - 1 B 14.02

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht der

  • BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 6.93

    Asylantrag eines türkischen Staatsangehörige aramäischer Volkszugehörigkeit und

  • VG Köln, 26.11.2001 - 19 K 6559/96

    Voraussetzungen für die Anerkennung als politisch Verfolgter; Anspruch auf

  • BVerwG, 22.01.1993 - 9 B 386.92

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, inwieweit wehrpflichtige Christen in

  • BVerwG, 22.01.1993 - 9 B 383.92

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, inwieweit wehrpflichtige Christen in

  • BVerwG, 26.10.1992 - 9 B 270.92

    Antrag auf Asyl - Zwangsbeschneidungen beim Militärdienst bei christlichen

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 464.93

    Anspruch auf Asyl - Bestehen einer politischen Verfolgung mit beachtlicher

  • BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 10.93

    Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Anforderungen an

  • BVerwG, 17.08.1993 - 9 C 9.93

    Asylberechtigung eines türkischen Staatsangehörigen aramäischer

  • VG Stuttgart, 25.11.1994 - A 5 K 10873/94

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung; Asylrechtlicher Anspruch eines

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